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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Makler-AGB)

Assecura – Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten gemäß § 94 Z 76 GewO 1994

(Stand: Jänner 2026)


1. Geltungsbereich


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen der Assecura Beratungs- und Verwaltungs GmbH Nfg KG und Unternehmern, die über digitale Wege (z. B. über die Website assecura.xyz oder Partnerlinks) einen Versicherungsvertrag mit einem Versicherungsunternehmen abschließen.

Sie gelten insbesondere, wenn Assecura durch den Versicherer (z. B. Hiscox SA) über den Abschluss informiert wird und Kundendaten erhält, um die Vermittlung zu dokumentieren, die damit verbundene Abwicklung zu ermöglichen und gegebenenfalls Kontakt zum Kunden aufzunehmen.


2. Tätigkeit und Partnergesellschaft


Assecura ist als Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten gemäß § 94 Z 76 GewO 1994 tätig und handelt als unabhängiger Partner der G&I Versicherungsmakler GmbH.

Im Rahmen des digitalen Vertriebs vermittelt Assecura Versicherungsprodukte über ausgewählte Partner-Versicherer. Derzeitiger Kooperationspartner ist die Hiscox SA, deren Produkte insbesondere auf digitale Unternehmen, Agenturen und IT-Dienstleister ausgerichtet sind.

Assecura handelt stets im best interest of the customer gemäß § 137h GewO und wählt ihre Kooperationspartner nach fachlicher, qualitativer und versicherungsrechtlicher Eignung aus. Der Abschluss von Versicherungsverträgen erfolgt im Rahmen eines digitalen Prozesses direkt beim jeweiligen Versicherer.

Die Vermittlung erfolgt auf Basis standardisierter, produktbezogener Informationen im Rahmen eines digitalen Abschlussprozesses.
Eine individuelle Risiko- oder Bedarfsanalyse sowie eine persönliche Empfehlung erfolgen ausschließlich dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde, insbesondere im Rahmen eines gesondert abgeschlossenen Makler- oder Betreuungsvertrags/Brokerauftrags.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die im Rahmen des digitalen Abschlussprozesses bereitgestellten Informationen keine individuelle Empfehlung darstellen und eigenverantwortlich zu prüfen sind.

Die laufende Verwaltung und technische Abwicklung von Versicherungsverträgen kann über die Infrastruktur der G&I Versicherungsmakler GmbH erfolgen. Eine eigenständige Beratungs- oder Vermittlungsleistung der G&I Versicherungsmakler GmbH gegenüber dem Kunden ist damit nicht verbunden. Die fachliche Beratung, Betreuung sowie die wirtschaftliche Verantwortung verbleiben ausschließlich bei Assecura.


3. Vermittlerinformation und Vergütung


Im Fall eines erfolgreichen Versicherungsabschlusses erfolgt eine allfällige Provisionsabrechnung ausschließlich zwischen dem Versicherer und der G&I Versicherungsmakler GmbH als abwickelndem Makler bzw. Infrastrukturpartner. Eine Weiterleitung oder Beteiligung dieser Vergütung an Assecura erfolgt nicht, sofern nicht ausdrücklich und gesondert vereinbart.

Für den Kunden entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten; eine allfällige Vergütung ist – soweit vorgesehen – in der Versicherungsprämie enthalten.

Die Produktauswahl durch Assecura erfolgt unabhängig von Provisions- oder Vergütungsmodellen und ausschließlich im Interesse des Kunden (§ 137h GewO).

Assecura erhält keine sonstigen geldwerten Vorteile, Zuwendungen oder Vergütungen von Versicherern oder Dritten im Zusammenhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen.


4. Weiterbildung gemäß IDD


Assecura verpflichtet sich, die gesetzlichen Anforderungen der Insurance Distribution Directive (IDD) einzuhalten. Dazu zählt insbesondere die regelmäßige Weiterbildung im Umfang von mindestens 15 Stunden jährlich, um Fachwissen, Produktkenntnis und Beratungskompetenz sicherzustellen.


5. Datenübermittlung und Verarbeitungszwecke


Nach Abschluss eines Versicherungsvertrags über den Partner Hiscox SA werden bestimmte Kundendaten (z. B. Name, Kontaktdaten, Vertragsnummer, Vertragsdetails) vom Versicherer an die G&I Versicherungsmakler GmbH als abwickelnden Makler und Infrastrukturpartner übermittelt.

Die Verarbeitung dieser Daten durch die G&I Versicherungsmakler GmbH erfolgt ausschließlich zu folgenden Zwecken:

  • Durchführung der vertraglichen Abwicklung und Verwaltung des Versicherungsverhältnisses,

  • Provisions- und Abrechnungsabwicklung zwischen Versicherer und G&I Versicherungsmakler GmbH,

  • Erfüllung gesetzlicher Dokumentations-, Aufbewahrungs- und Nachweispflichten,

  • laufende administrative Betreuung des Versicherungsvertrags.

Assecura erhält im Rahmen dieses Prozesses keine Provisionsabrechnungsdaten und keine Vergütung aus dem Versicherungsvertrag.

Soweit Assecura im Anschluss an den Versicherungsabschluss Kundendaten erhält, erfolgt dies ausschließlich, um den Kunden

  • einmalig oder in angemessenem Rahmen zu kontaktieren,

  • über die Möglichkeit einer freiwilligen erweiterten Betreuung im Rahmen eines Maklervertrags (z. B. Scope-Pakete) zu informieren,

  • oder auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden eine weitergehende Betreuung zu übernehmen.

Eine weitergehende Verarbeitung personenbezogener Daten durch Assecura erfolgt erst nach ausdrücklicher Beauftragung durch den Kunden im Rahmen eines gesonderten Maklervertrags.

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind insbesondere
Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung) sowie
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an ordnungsgemäßer Vertragsabwicklung und Information über Betreuungsoptionen).


6. Verzicht auf bestimmte Maklerpflichten (§ 28 MaklerG)

Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, Unternehmer im Sinne des UGB zu sein.


Verzicht auf bestimmte Maklerpflichten (§ 28 MaklerG)

Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, Unternehmer im Sinne des UGB zu sein.

Er verzichtet auf:

– Bekanntgabe der für den Versicherungskunden durchgeführten Rechtshandlungen sowie Aushändigung einer Durchschrift der Vertragserklärung des Versicherungskunden, sofern sie schriftlich erfolgte; Aushändigung des Versicherungsscheins (Polizze) sowie der dem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Festsetzung der Prämie

– Prüfung des Versicherungsscheins (Polizze)

– Unterstützung des Versicherungskunden bei der Abwicklung des Versicherungsverhältnisses vor und nach Eintritt des Versicherungsfalls, namentlich auch bei Wahrnehmung aller für den Versicherungskunden wesentlichen Fristen

– laufende Überprüfung der bestehenden Versicherungsverträge sowie gegebenenfalls Unterbreitung geeigneter Vorschläge für eine Verbesserung des Versicherungsschutzes.

Eine laufende Beratung oder Überprüfung erfolgt nur aufgrund eines gesonderten Maklerauftrags. Siehe Punkt 8. Erweiterte Maklerleistung (Scope One/Plus/Full – Maklerauftrag/Brokerauftrag).

Dieser Verzicht gilt nur insoweit, als dem keine zwingenden gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.


7. Hinweis zur IDD-Beratungspflicht


Im Rahmen des digitalen Abschlussprozesses erfolgt eine vereinfachte, produktbezogene Vermittlung gemäß Art. 20 IDD bzw. § 137f GewO.
Eine vollständige, individuelle Beratung und Bedarfsanalyse wird im Standardprozess nicht durchgeführt.

Der Auftraggeber wird vor Abgabe seiner Vertragserklärung in klarer und verständlicher Form gesondert über diesen Umstand informiert, über die Möglichkeit einer erweiterten individuellen Beratung aufgeklärt und zur aktiven Bestätigung dieses Umstands aufgefordert.


8. Erweiterte Maklerleistung (Assecura Scope/ Maklerauftrag/Brokerauftrag)

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln ausschließlich die Ausgestaltung, Vergütung und Abwicklung eines Maklerauftrags und begründen keine eigenständigen Beratungs-, Analyse- oder sonstigen Dienstleistungsverhältnisse.


8.1 Makler- und Betreuungspakete („Assecura Scopes“) – Leistungscharakter

Assecura bietet Unternehmern auf freiwilliger Basis entgeltliche Makler- und Betreuungspakete (nachfolgend „Scopes“) an.

Die Scopes stellen Makleraufträge im Sinne des Maklergesetzes (MaklerG) dar und dienen der laufenden Wahrnehmung der gesetzlichen und vertraglichen Maklerpflichten im Zusammenhang mit konkreten Versicherungsverträgen.

Die Versicherungsvermittlung stellt die wirtschaftliche Hauptleistung dar.
Die im Rahmen der Scopes erbrachten Leistungen haben keinen eigenständigen wirtschaftlichen Zweck außerhalb der Versicherungsvermittlung und werden vom Kunden ausschließlich im Zusammenhang mit einem bestehenden oder angebahnten Maklerverhältnis nachgefragt.

Eine Inanspruchnahme der Scope-Leistungen ohne Bezug zu zumindest einem durch Assecura vermittelten oder betreuten Versicherungsvertrag ist ausgeschlossen.

Die Wahrnehmung einzelner administrativer oder technischer Tätigkeiten durch Kooperations- oder Infrastrukturpartner, insbesondere die Abwicklung von Versicherungsverträgen oder die Vereinnahmung von Vergütungen durch solche Partner, ändert nichts am Charakter der von Assecura erbrachten Leistung als Versicherungsvermittlung.

Assecura bleibt gegenüber dem Kunden verantwortliche Versicherungsmaklerin und erbringt ihre Leistungen im Rahmen eines Maklerauftrags unabhängig davon, über welchen Partner die technische Abwicklung oder Vergütungsabrechnung erfolgt.


Art der Beauftragung

Die Betreuung und Vermittlung durch Assecura erfolgt – abhängig vom individuellen Bedarf des Kunden – insbesondere in folgenden Versicherungssparten:


– Betriebshaftpflichtversicherung
– Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
– Sachversicherung (Inhalt)
– D&O-Versicherung (Organ- und Managerhaftpflicht)
– Betriebsunterbrechungsversicherung (BUFT)
– Technische Versicherungen
– Cyber- und Datenschutzrisiken


Die konkrete Auswahl der Versicherungssparten ergibt sich aus der jeweiligen Beauftragung, der Risikoanalyse sowie dem abgeschlossenen Makler- bzw. Brokervertrag.

Die angebotenen Pakete sind nicht eigenständig nutzbar und setzen das Bestehen zumindest eines durch Assecura vermittelten oder betreuten Versicherungsvertrages voraus. Eine Inanspruchnahme der Leistungen ohne Bezug zu einem Versicherungsvertrag ist ausgeschlossen.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils gewählten Paketstufe sowie aus dem gesondert abzuschließenden Makler- bzw. Brokervertrag.

Da es sich bei den beschriebenen Leistungen um unselbständige Nebenleistungen zur Versicherungsvermittlung handelt, sind diese umsatzsteuerfrei gemäß § 6 Abs. 1 Z 13 UStG 1994.

Kündigt der Kunde einen durch Assecura betreuten Versicherungsvertrag eigenständig oder endet dieser aus anderen Gründen, endet die Betreuung hinsichtlich dieses Vertrages mit Wirksamwerden der Kündigung.


8.2 Leistungsumfang der Scopes

Die Scopes sind modular aufgebaut und beinhalten – abhängig von der gewählten Paketstufe – einzelne oder sämtliche der klassischen Maklerpflichten gemäß § 28 MaklerG, insbesondere:

  • Durchführung einer individuellen Risiko- und Bedarfsanalyse im Zusammenhang mit konkreten Versicherungsverträgen

  • Markt- und Produktvergleich geeigneter Versicherungslösungen

  • Vermittlung, laufende Betreuung und Verwaltung der Versicherungsverträge

  • Unterstützung und Begleitung im Schadenfall

  • Überprüfung, Anpassung und Optimierung bestehender Versicherungsverträge

Assecura erbringt keine eigenständigen Beratungs-, Analyse-, Gutachten- oder Consulting-Leistungen ohne Bezug zu konkreten Versicherungsverträgen.
Insbesondere werden Risikoanalysen, Marktvergleiche oder Optimierungsvorschläge nicht isoliert, sondern ausschließlich im Rahmen eines bestehenden oder angebahnten Maklerverhältnisses erbracht.


8.3 Versicherungssparten

Die Betreuung und Vermittlung im Rahmen der Scopes kann insbesondere folgende Versicherungssparten umfassen:

  • Betriebshaftpflichtversicherung

  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

  • Sachversicherung (Inhalt)

  • D&O-Versicherung (Organ- und Managerhaftpflicht)

  • Betriebsunterbrechungsversicherung (BUFT)

  • Technische Versicherungen

  • Cyber- und Datenschutzrisiken

Die konkrete Auswahl der Versicherungssparten ergibt sich aus der jeweiligen Beauftragung, der Risikoanalyse sowie dem abgeschlossenen Makler- bzw. Brokervertrag.


8.4 Zustandekommen des Makler- bzw. Brokervertrags

Der Makler- bzw. Brokervertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und Assecura zustande.

Assecura ist alleiniger Vertragspartner des Kunden und erbringt die Maklerleistungen eigenverantwortlich gemäß den Bestimmungen des Maklergesetzes (MaklerG).


8.5 Technische Abwicklung und Infrastruktur

Zur technischen Abwicklung und Verwaltung von Versicherungsverträgen bedient sich Assecura derzeit der Infrastruktur der G&I Versicherungsmakler GmbH als Abwicklungs- und Verwaltungspartner.

Die G&I Versicherungsmakler GmbH erbringt hierbei ausschließlich administrative und technische Tätigkeiten, insbesondere:

  • Vertragsverwaltung

  • Bestandsführung

  • laufende Vertragsabwicklung gegenüber Versicherungsunternehmen

Die G&I Versicherungsmakler GmbH erbringt keine eigenständige Versicherungsberatung, keine Produktempfehlung und keine Maklerleistung gegenüber dem Kunden.

Die fachliche Beratung, Risiko- und Bedarfsanalyse, Auswahl geeigneter Versicherungslösungen, laufende Betreuung, Unterstützung im Schadenfall sowie die wirtschaftliche Verantwortung für die Versicherungsvermittlung verbleiben ausschließlich bei Assecura.


8.6 Steuerliche Einordnung der Scope-Leistungen

Die im Rahmen der Scopes erbrachten Leistungen stellen unselbständige Nebenleistungen zur Versicherungsvermittlung dar und sind funktional untrennbar mit der Maklertätigkeit verbunden.

Die Versicherungsvermittlung bildet die wirtschaftliche Hauptleistung.
Die Scope-Leistungen werden nicht als eigenständige Dienstleistungen angeboten oder erbracht.

Die Entgelte für die Scopes sind daher umsatzsteuerfrei gemäß § 6 Abs. 1 Z 13 UStG 1994.


8.7 Vergütung, Zahlungsweise und Leistungscharakter

Der Maklerauftrag wird ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 1 UGB abgeschlossen.
Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

Die Leistungen Scope One, Scope Plus und Scope Full stellen jeweils einen entgeltlichen Maklerauftrag (Brokerauftrag) dar.

Die Vergütung bezieht sich ausschließlich auf den Maklerauftrag und stellt keine Versicherungsprämie dar.

Der Kunde kann zwischen monatlicher oder jährlicher Zahlungsweise wählen.
Die Abrechnung erfolgt jeweils im Voraus.

Monatliche Zahlungsweise:

  • Scope One: EUR 8,50 pro Monat

  • Scope Plus: EUR 16,50 pro Monat

  • Scope Full: EUR 19,50 pro Monat

Jährliche Zahlungsweise:

  • Scope One: EUR 80,00 pro Jahr

  • Scope Plus: EUR 160,00 pro Jahr

  • Scope Full: EUR 200,00 pro Jahr

Die Vergütung stellt ein pauschales Entgelt für die laufende Wahrnehmung der Maklerpflichten dar und ist nicht zeit- oder leistungsabhängig.
Sie stellt insbesondere kein Entgelt für Beratungsstunden, Gutachten oder sonstige eigenständige Dienstleistungen dar.


8.8 Zahlungsabwicklung über Stripe

Die Zahlungsabwicklung (insbesondere SEPA-Lastschrift und wiederkehrende Zahlungen) erfolgt über den externen Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Dublin 2, Irland.

Stripe handelt ausschließlich als technischer Zahlungsdienstleister.
Vertragspartner des Kunden bleibt in allen Fällen Assecura.

Mit Auswahl der Zahlungsart „SEPA-Lastschrift“ erteilt der Kunde ein entsprechendes Mandat zur wiederkehrenden Abbuchung der vereinbarten Vergütung und ist verpflichtet, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen.


8.9 Kündigung und Beendigung des Maklerauftrags

Der Maklerauftrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich oder in Textform gekündigt werden.

Der Maklerauftrag endet jedenfalls automatisch, wenn der Kunde keine über Assecura vermittelten oder betreuten Versicherungsverträge mehr unterhält und somit kein laufendes Maklerverhältnis mehr besteht.

Mit Beendigung des Maklerauftrags werden keine weiteren Leistungen erbracht.
Bereits entrichtete Entgelte gelten als Abgeltung der bis dahin erbrachten Maklertätigkeit; eine weitere Verrechnung erfolgt nicht.


8.10 Zahlungsverzug, fehlgeschlagene Zahlungen

Gerät der Kunde mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung in Verzug, insbesondere infolge fehlgeschlagener oder nicht abgeschlossener Abbuchungen, bleiben offene Entgelte bis zur vollständigen Begleichung fällig.

Assecura ist berechtigt, den Kunden über den Zahlungsstatus zu informieren, eine erneute Zahlungsabwicklung vorzunehmen und bei fortgesetztem Zahlungsverzug die laufende Betreuung ganz oder teilweise auszusetzen.

Ab einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist Assecura berechtigt, die Betreuung bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen ruhend zu stellen oder den Maklerauftrag unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu kündigen.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.


9. Information zur Übermittlung von IPID- und AVB-Unterlagen


Nach Annahme dieser AGB und vor Weiterleitung auf die Abschlussseite unseres Partners erhält unser Kunde rechtzeitig vor Abgabe seiner Vertragserklärung die Produktinformationsblätter (IPID) sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) elektronisch per Download.

Die Übermittlung erfolgt im Auftrag und Namen des Partners Hiscox SA und dient der gesetzlich vorgeschriebenen Bereitstellung aller produktrelevanten Informationen vor Abschluss des Versicherungsvertrags.
Dadurch wird sichergestellt, dass der Kunde sämtliche Unterlagen in dauerhafter Form erhält.


10. Haftung


Assecura haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung ausdrücklich ausgeschlossen.

Für grobe Fahrlässigkeit haftet Assecura nur bis zur Höhe der zum Zeitpunkt des Schadenseintritts bestehenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
Eine darüberhinausgehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.

Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden sowie für Schäden, die auf einer Verletzung zwingender gesetzlicher Pflichten, insbesondere aus der Insurance Distribution Directive (IDD), dem Maklergesetz (MaklerG) oder der Gewerbeordnung (GewO), beruhen.


11. Datenschutz


Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung zu enthalten.


12. Kommunikation


Die Kommunikation zwischen Assecura und dem Kunden kann elektronisch erfolgen, insbesondere per E-Mail sowie im Rahmen digitaler Besprechungen.

Die elektronische Kommunikation wird derzeit über eine Microsoft-365-Infrastruktur abgewickelt, deren Nutzung Assecura aktuell über die G&I Versicherungsmakler GmbH ermöglicht wird, welche als Franchisenehmer der EFM Versicherungsmakler AG tätig ist. Dies umfasst insbesondere klassische E-Mail-Kommunikation sowie digitale Besprechungsformate.

Die Bereitstellung dieser technischen Infrastruktur dient ausschließlich der Kommunikationsabwicklung. Eine eigenständige Beratungs- oder Vermittlungsleistung durch die G&I Versicherungsmakler GmbH oder die EFM Versicherungsmakler AG gegenüber dem Kunden ist damit nicht verbunden.

E-Mails gelten als rechtsverbindlich zugegangen, sobald sie an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse versendet wurden, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften eine andere Form der Zustellung verlangen.


13. Gerichtsstand und anwendbares Recht


Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Graz.


14. Unternehmensangaben gemäß § 137f GewO


Unternehmen: Assecura Beratungs- und Verwaltungs GmbH Nfg KG
Tätigkeit: Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten gemäß § 94 Z 76 GewO 1994
Sitz: 8020 Graz, Keplerstraße 105/3
Kammer: Wirtschaftskammer Österreich, Fachgruppe Versicherungsmakler
Aufsichtsbehörde: Magistrat der Stadt Graz
GISA-Zahl: 18868272
GLN:9110025470854
E-Mail: office@assecura.at
Beteiligungsverhältnisse: Keine direkten oder indirekten Beteiligungen an Versicherungsunternehmen.


15. Inkrafttreten


Diese AGB werden dem Kunden vor Abschluss des Versicherungsvertrags zur Kenntnis gebracht.
Sie treten mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden (z. B. durch Aktivieren der entsprechenden Checkbox im digitalen Prozess oder durch schriftliche Annahme) in Kraft.

Die jeweils aktuelle Fassung ist jederzeit auf der Website assecura.xyz/agb einsehbar.

Partner

GuI Versicherungsmakler GmbH

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© 2025 Assecura All rights reserved

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