COVER · RISIKO

Verwahrungsrisiko

Wer den Schlüssel hat, hat die Werte - und das sind zwei Wege mit zwei Risiken

Was kann passieren

Die Frage ist nicht, welcher Weg sicherer ist. Die Frage ist, gegen wen man sich absichert.

Selbst verwahrtNiemand kann den Zugang sperren, niemand kann ihn wiederherstellen. Geht der Schlüssel verloren, sind die Werte endgültig unerreichbar. Wird sein Inhaber getäuscht, hat er selbst freigegeben.
Verwahren lassenDer Zugang ist wiederherstellbar, aber die Werte liegen bei jemand anderem. Dessen Zahlungsfähigkeit, Sorgfalt und Redlichkeit gehören ab jetzt zum eigenen Risiko.

Bei der Verwahrung durch andere kommt eine Eigenschaft hinzu, die man von Banken nicht kennt: Es ist von außen nicht nachprüfbar, ob die Werte wirklich da sind. Was der Verwahrer anzeigt, ist eine Zahl auf seiner eigenen Oberfläche.

Wie daraus ein finanzieller Schaden entsteht

Bei Selbstverwahrung entsteht der Schaden beim Inhaber. Bei Fremdverwahrung entsteht er bei einem Dritten - und trifft dann alle dessen Kunden gleichzeitig.

Der zweite Fall ist der größere, weil sich dort viel bündelt. Ein Verwahrer hält die Werte tausender Menschen an einer Stelle. Fällt er aus - durch Zahlungsunfähigkeit, Missbrauch oder einen Angriff - ist nicht ein Konto betroffen, sondern alle.

Wer dann einen Anspruch hat, hat ihn gegen ein Unternehmen, nicht gegen die Blockchain. Was das wert ist, hängt davon ab, was noch vorhanden ist.

Ein dokumentierter Fall

DOKUMENTIERTER FALLZahlungsunfähigkeit der Handelsplattform FTX, November 2022
Am 11. November 2022 beantragte die Handelsplattform FTX mit über hundert verbundenen Gesellschaften Gläubigerschutz nach Chapter 11. Kunden konnten ihre dort verwahrten Werte nicht mehr abziehen. Der neu eingesetzte Geschäftsführer erklärte wenige Tage später vor dem Insolvenzgericht, er habe in über 40 Jahren Erfahrung mit Insolvenzen noch nie ein derart vollständiges Versagen der Unternehmenskontrolle und ein derart vollständiges Fehlen verlässlicher Finanzinformationen erlebt. Kein Smart Contract und keine Blockchain war an diesem Vorgang beteiligt; der Schaden entstand vollständig daneben - in der Buchführung eines Unternehmens.

Der Fall ist hier bewusst aufgeführt, obwohl er kein Blockchain-Ereignis ist. Genau das ist der Punkt: Wer Werte verwahren lässt, tauscht ein technisches Risiko gegen ein unternehmerisches. Ob ein Cover-Produkt das erfasst, ist eine völlig andere Frage als beim Smart-Contract-Risiko.

Kann das Gegenstand eines Covers sein?

Teilweise, und hier ist die Antwort ausnahmsweise nicht schlicht ja.

Für die Selbstverwahrung gilt: Verlust des Schlüssels und Täuschung des Inhabers sind in Cover-Wordings häufig ausdrücklich ausgeschlossen - nicht aus Unwillen, sondern weil sich das Ereignis nicht von außen feststellen lässt.

Für die Fremdverwahrung gibt es Produkte, die den Ausfall eines Verwahrers adressieren. Sie ähneln dann eher einer klassischen Versicherung als einem Protokoll-Cover, denn das Ereignis liegt vollständig offchain.

DER NÜTZLICHSTE TEIL

Was das Wording beantworten muss

Selbst- oder Fremdverwahrung?Die meisten Produkte meinen genau eines von beiden. Welches, steht selten im Namen.
Ist Verlust des Schlüssels erfasst?In aller Regel nicht. Wenn doch, dann unter engen Voraussetzungen - diese Zeile genau lesen.
Ist Täuschung des Inhabers erfasst?Wer selbst freigegeben hat, hat technisch zugestimmt. Das ist der häufigste Ausschluss.
Welcher Verwahrer genau?Ein Produkt nennt ein Unternehmen, nicht eine Branche. Werte bei einem anderen sind nicht gemeint.
Was gilt als Ausfall?Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzantrag, Auszahlungsstopp - oder erst ein rechtskräftiges Verfahren?
Wie lange gilt die Feststellung?Ein Insolvenzverfahren dauert Jahre. Wartet die Leistung darauf?
VORAUSGESETZT

Begriffe, die hier vorkommen

  • Wallet

    Warum der Schlüssel und nicht das Geld der Gegenstand ist.

  • Signatur

    Was man tatsächlich erlaubt, wenn man bestätigt.

  • Onchain

    Warum sich ein Bestand beim Verwahrer nicht nachprüfen lässt.